Dr. Heike Münch, MSc
 
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Therapie von Hörstörungen

Ein intaktes Hörvermögen ist die Voraussetzung für jedes Kind, um Sprache entwickeln zu können.

Bei Vorliegen einer nicht altersentsprechenden Sprachentwicklung muss das Gehör des Kindes überprüft werden. Dies ist in jedem Alter möglich. Ab ca. 30 Monaten, kann das gesunde Kind in der pädaudiologischen Untersuchung (Hörtest für Kleinkinder) angeben, ob es Töne wahrnehmen kann. Eine Hörstörung ist jedoch schon ab der Geburt des Kindes feststellbar.

Somit  ist es heute durch die moderne Hörgerätetechnik möglich, ein hörgeschädigtes Kind von wenigen Wochen an mit Hörgeräten zu versorgen und ihm so die Welt des Hörens zugänglich zu machen.

Bei hörgeschädigten Kindern besteht meine Aufgabe als Logopädin darin, die Eltern von Anfang an fachkundig zu beraten. Nach einer Versorgung ihres Kindes mit der geeigneten Hörhilfe unterstütze ich Sie und Ihr Kind bei der Entdeckung der Sprache (Wortschatz, Satzbau, Grammatik) und des Sprechens (exakte Aussprache der Wörter).

Bei Erwachsenen Hörgeräte- und CI-Trägern bildet eine Hörrehabilitation (Hörtraining) die entscheidende Grundlage, gesprochene Sprache wieder gut zu verstehen. Mit einem Hörtraining sollte unmittelbar nach erfolgreicher CI-Einstellung begonnen werden.